Ab 01.01.2014 dürfen beim Export von Trinkwasserdaten in das Format NiWaDAB (Niedersachsen) alte Objektcodierungen im Feld NLGA 24 (Codierungen nach Anlage 2; 3 Differenzierungen) nicht mehr an das Gesundheitsamt übergeben werden.
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Ab 01.01.2014 dürfen beim Export von Trinkwasserdaten in das Format NiWaDAB (Niedersachsen) alte Objektcodierungen im Feld NLGA 24 (Codierungen nach Anlage 2; 3 Differenzierungen) nicht mehr an das Gesundheitsamt übergeben werden.